Bei einer Überflutung eines Gebäudes infolge von Hochwasser können Schäden am Gebäudetragwerk, sowie Feuchteschäden und Kontaminationen durch Schadstoffe auftreten. Die Beurteilung dieser Schäden und der daraus resultierenden Massnahmen sollte schon aus versicherungsrechtlichen Gründen sorgfältig vorgenommen und ausreichend dokumentiert werden. Es empfiehlt sich, einen Architekten oder Sachverständigen hinzuzuziehen

Sanierungsmassnahmen dürfen erst nach völliger Trocknung der Bausubstanz durchgeführt werden, da das Einbringen von neuen Estrichen, Putzen, Bekleidungen, Anstrichen usw. die Austrocknung des Gebäudes behindern, bzw. verhindern würde.

Dekontamination und Rückbaumassnahmen

Putze - Wände
Sämtliche geschädigten Putzflächen sowohl auf tragenden als auch nichttragenden Wänden sind abzuschlagen. Diese, vom Hochwasser kontaminierten Putze sind aus bautechnischen Gründen ( Versalzung, Verfärbung ) und v.a. aus hygienischen Gründen ( vorhandene Schwermetalle, Öle, Bakterien, Stickstoffverbindungen durch Fäkalien usw. ) nicht mehr benutzbar. Darüber hinaus wird das notwendige Austrocknen der Bauteile beschleunigt.

Vom Hochwasser durchfeuchtete Trennwände oder Verkleidungen aus Gipskartonplatten, Holzvertäfelungen u.ä. sind einschliesslich ihrer mineralischen Dämmstoffe auszubauen und zu entsorgen.

Decken - Böden
Deckenkonstruktionen aus Holzbalken erfahren durch Wasseraufnahme eine deutliche Gewichtszunahme. Wenn nicht aus anderen Günden ein Teilrückbau angezeigt ist, empfiehlt es sich, die Tragfähigkeit durch einen Statiker prüfen zu lassen. Generell sollten alle tragenden Holzkonstruktionen, die durch Bekleidungen verdeckt sind, freigelegt werden um ein schnelles und ungehindertes Austrocknen zu gewährleisten.
Fussbodenbeläge, aufgequollene Dielen, Spanplatten, Schalungen usw, sind auszubauen. Eventuell vorhandene Schüttungen zwischen den Holzbalken sind zu entsorgen.

Bodenestriche aus Anhydrit müssen, da es sich hier um einen gipshaltigen Baustoff handelt, ausgebaut werden. Diese Estriche sind nicht wasserbeständig, bereits nach kurzfristiger Einwirkung von Wasser entstehen irreparable Schäden.
Dämmschichten unterhalb von Estrichen, die nicht ausgebaut werden ( z.B. bei Zementestrich ), können durch künstliche Trocknungsmassnahmen instandgesetzt werden.

Bauschädliche Stoffe, Öle, Fette
Bauteilbelastungen durch Öle und Fette sind durch abperlendes Wasser an der Bauteiloberfläche erkennbar. Je nach Wertigkeit des Bauteils muss hier eine chemische Reinigung mittels Entöler durchgeführt werden.

Gebäudesanierung

Abdichtungen
Vorhandene Bauteilabdichtungen sind nach Einwirkung von Hochwasser meistens rückseitig durchfeuchtet. Hier muss eine Überprüfung der Funktionstüchtigkeit bzw. ein kompletter Austausch vorgenommen werden.

Gebäudetragwerk
Sanierungsmassnahmen, die eine Wiederherstellung eventuell zerstörter oder durch Hochwasser beeinträchtigter Bau- oder Gebäudeteile erforderlich machen, sind in Abstimmung mit einem Baustatiker durchzuführen.

Bauteilsanierung
Vor einer Sanierung muss zunächst überprüft werden, ob die vorhandenen Bauteile ausreichend abgetrocknet sind. Diese Untersuchung wird mit Feuchtemessgeräten ( elektronische Messgeräte, CM-Gerät usw. ) durchgeführt.
Die anschliessende Sanierung der beschädigten oder zerstörten Bauteile muss dann entsprechend der zutreffenden DIN-Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik vorgenommen werden.

Installationen
Sämtliche haustechnischen Installationen sind auf Ihre Betriebssicherheit und Funktion zu überprüfen. Es empfielt sich auch hier in jedem Falle die Hinzuziehung von entsprechenden Fachleuten ( Elektriker, Installateur usw. ).

 

SANIERUNGSMASSNAHMEN

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